Über uns

Seit 2012 begeistert das ERKA-Bad als sport- und familienfreundliches Frei- und Hallenbad, mit einer ca. 1.170 m² großen Wasserfläche. Ein durchdachtes Konzept und ansprechende Gestaltungselemente machen es zum Anziehungspunkt sowohl für Familien mit Kindern als auch für Sportler*innen. Komplett barrierefrei steht auch einem Besuch mit Rollstuhl oder Rollator nichts im Wege. Das freundliche Personal unterstützt gerne bei der Nutzung des vorhandenen Pool-Liftsystems, das den Einstieg ins Wasser erleichtert. 

Jährlich kommen etwa 175.000 Besucher*innen ins ERKA-Bad und nutzen das vielfältige Angebot von Freizeitbereich, Sportbecken, Kleinkinder- und Babybereich sowie Freibad. Der Wechsel zwischen Innen- und Außenbereich ist den Besucher*innen während ihres Aufenthaltes möglich und sorgt bei wechselhaftem Wetter in der Freibadsaison für Flexibilität.

Einzel- und Sammelumkleiden, Familienumkleiden mit Wickeltisch und eine Frisierecke mit kostenlosen Fönmöglichkeiten bieten optimalen Komfort. Schließfächer stehen sowohl im Innenbereich als auch im Freibad gegen ein Pfand von einem oder zwei Euro zur Verfügung. 

Parkmöglichkeiten

Das ERKA-Bad verfügt über einen eigenen kostenfreien Parkplatz mit 48 PKW-Stellplätzen direkt vor dem Eingang. Weitere kostenfreie Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe z.B. an der gegenüberliegenden ERKA-Halle oder auf der Westpromenade. Fahrräder können auf einem dafür vorgesehenen großzügigen Bereich direkt vor dem Bad abgestellt werden.

Öffentlicher Nahverkehr

Unmittelbar neben dem ERKA-Bad befindet sich der Zentrale Omnibus Bahnhof (ZOB) der von nahezu allen Linien angefahren wird.

Verpflegung

Schwimmen macht hungrig! Eine Empore mit Tischen, Stühlen und Relaxliegen lädt im Hallenbad zum Verweilen ein. Für das leibliche Wohl stehen hier ein Kaffee- und Snackautomat mit Süßigkeiten und kalten Getränken bereit. Gerne darf auch eigene Verpflegung mitgebracht und auf der Empore verzehrt werden. Nicht gestattet sind Gegenstände aus Glas und Porzellan.

Bei geöffnetem Freibad gibt es im Außenbereich einen Kiosk, der die kleinen und großen Gäste unter anderem mit Eis, Pommes und Kaffee versorgt.

Gutscheine

Gerne stellen wir Ihnen einen Gutschein über Ihren Wunschbetrag (Mindestsumme 10,- Euro) aus. Der Gutschein kann nur für den Erwerb von Eintrittskarten verwendet werden, er kann nicht im Kiosk oder an den Automaten eingelöst werden.

Team

Ein Team von vierzehn Fachkräften sorgt gemeinsam mit dem Betriebsleiter und seinem Stellvertreter für die Sicherheit der Badegäste. Außerdem kümmern sich elf Reinigungskräfte um die Sauberkeit des ERKA-Bades. Alle Bad-Mitarbeiter*innen verfügen über eine Rettungsbefähigung.

 

Hasan Güler
Betriebsleiter
Meister für Bäderbetriebe

Marco Frahm
stellv. Betriebsleiter
Meister für Bäderbetriebe

Baderegeln

Auszug aus den Nutzungs- und Entgeltordnungen der Stadt Erkelenz zur gesundheitlichen Betätigung:

Teil A: Benutzungs-und Entgeltordnung für das Sport-und Familienbad der Stadt Erkelenz

Aufgrund der § 7 und § 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.10.2011 (GV.NRW. S. 539) und der §§ 4 –6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein–Westfalen in der Fassung vom 21.10.1969 (GV.NRW. S. 712) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Erkelenz am 21.12.2011 folgende Benutzungs-und Entgeltordnung beschlossen:

§1 Allgemeines

  1. Die Haus-und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades, einschließlich des Einganges und der Außenanlagen. Alle Gäste haben sich so zu verhalten, dass andere Besucher und Besucherinnen nicht gefährdet, beleidigt oder gestört werden.
  2. Die Haus-und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt jeder Badegast die Haus– und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an. Für Gäste deren Eintritt ins Bad kostenfrei ist, gilt das Betreten des Bades als Anerkennung der Haus-und Badeordnung sowie aller sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb.
  3. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsentgelt erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
  4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  5. Das Rauchen ist im kompletten Bereich des Bades untersagt. Ebenso ist das Rauchen im Freibad untersagt.
  6. Gegenstände aus Glas oder Porzellan dürfen wegen der Verletzungsgefahr im gesamten Bereich des Bades nicht benutzt werden. Für die Entsorgung von Abfall und Reststoffen sind die zur Verfügung stehenden Behälter bzw. Trennstationen zu benutzen.
  7. Das Personal ggf. weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus-und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Widersetzungen ziehen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich.
  8. Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Die Verfügung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Kleidung und andere Gegenstände, die vom Badepersonal nach Badeschluss gefunden werden, werden ebenfalls in Verwahrung genommen.
  9. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernseher sowie Laptops zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.
  10. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke einschließlich der Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Stadt Erkelenz oder eines Beauftragten.
  11. Zur Wahrnehmung des Hausrechts und zum Schutz der von den Badegästen eingebrachten Gegenstände, können Teile des Bades kameraüberwacht sein. Die Bereiche sind mit entsprechenden Symbolen gekennzeichnet.

§ 2 Öffnungszeiten

  1. Die Öffnungszeiten und die gültigen Preislisten werden durch Aushang im Eingangsbereich bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Entgeltordnung sind an der Kasse einsehbar. Im Freibad kann die Öffnungszeit witterungsbedingtverlängert oder verkürzt werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden. Eingangsschluss ist 60 Minutenvor Betriebsende. Die Schwimmbecken sind 30 Minuten vor Betriebsende zu verlassen.
  2. Für besondere Angebote, wie z.B. Kurse, gelten ggfls. besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.
  3. Die Stadt Erkelenz kann die Benutzung des Bades oder Teile davon z.B. bei Schul-und Vereinsschwimmen, Kursangeboten oder Veranstaltungen einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes entsteht.
  4. Der Zutritt ist nicht gestattet
    a.) Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen,
    b.) Personen, die Tiere mit sich führen,
    c.) Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit (im Einzelfall, kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautveränderungen (z.B. Schuppen, Schorf) leiden, die sich ablösen und in das Wasser übergehen können.
    d.) Personen die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
    e.) Personen, die sich nicht sicher ohne fremde Hilfe fortbewegen oder an-und auskleiden können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  5. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die entsprechende Leistung sein. Beim Betreten des Bades ist die Eintrittskarte zu entwerten. Bei Verlust der Eintrittskarte ist der höchste Eintrittspreis zu entrichten.
  6. Gelöste Eintrittskartenwerden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückerstattet.

 

§ 3 Haftung

  1. Die Badegäste und Besucher nutzen das Bad auf eigene Gefahr. Die Stadt Erkelenz haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art ausgeschlossen. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld, Bekleidung und sonstigen mitgebrachten Gegenständen haftet die Stadt Erkelenz nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes oder Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken oder Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu überprüfen und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Dies gilt analog für die auf den Einstell-und Parkplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

§ 4 Benutzung des Bades

  1. Die Badezeit richtet sich nach der gelösten Eintrittskarte. Bei Überschreiten der Badezeit besteht Nachzahlungspflicht. 
  2. Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und für die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Für verlorene Schlüssel u.Ä. sind vor Aushändigung der Wertsachen 15,00 €zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor Aushändigung der Schlüssel das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Der Verlierer erhält den Betrag zurück, falls der Schlüssel wiedergefunden wird.
  3. Schränke und Wertfächer -mit Ausnahme der vermieteten, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind-, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.
  4. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.
  5. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  6. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in Badekleidung gestattet.
  7. Die angebotenen Wasseraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.
  8. Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach der Freigabe durch das Badpersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass 
    – der Sprungbereich frei ist 
    – nur eine Person das Sprungbrett betritt.
    Das Unterschwimmen des Springbereichs bei der Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.
  9. Rutschen dürfen nur entsprechend der ausgehängten Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden.
  10. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.
  11. Die Benutzung von Sport-oder Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen erfolgt auf eigene Gefahr. 
  12. Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden.
  13. Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.
  14. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden.

 

§ 5 Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Januar – Dezember
Montag:  10.00 –21.00 Uhr
Dienstag: 06.00 –21.00 Uhr
Mittwoch: 06.30 –21.00 Uhr
Donnerstag: 06.00 –21.00 Uhr
Freitag: 06.30 –21.00 Uhr
Samstag: 08.00 –21.00 Uhr
Sonntag: 09.00 –21.00 Uhr

Freibad Öffnungszeiten Mai –September
Montag –Sonntag 10.00 –20.00 Uhr


§ 6 Eintrittspreise

Erwachsene täglich: 3,50 €
Erwachsene 90 min.: 2,50 €
Erwachsene ermäßigt: 2,50 €
(gilt nur für Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Erkelenz sowie für Behinderte mit einem GdB von 60% und mehr)
Eine Begleitperson eines Behinderten mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „H“ erhält freien Eintritt.
Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres, Schüler und Studenten: 1,50 €

10er Karte Erwachsene: 30,00 €
10er Karte Erwachsene 90 min: 20,00 €
10er Karte Erwachsene ermäßigt: 20,00 €
(gilt nur für Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Erkelenz sowie für Behinderte mit einem GdB von 60% und mehr)

10 er Karte Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres, Schüler und Studenten: 12,00 €


§ 7 Ausnahmen

Die Haus-und Badeordnung gilt nur für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul-und Vereinsschwimmen können von dieser HBO Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus-und Badeordnung bedarf. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts-bzw. Kassenpersonal oder die Betriebsleitung entgegen.

 

Eintrittspreise

Erwachsene: 3,50 €
Schüler & Studenten: 1,50 €
Kinder & Jugendliche: 1,50 €
Erwachsene ermäßigt*: 2,50 €
Erwachsene (90 Min.): 2,50 €
Kinder bis zum Schuleintrittsalter haben freien Eintritt 

 

10er-Karten

Erwachsene: 30 €
Schüler & Studenten: 12 €
Kinder & Jugendliche: 12 €
Erwachsene ermäßigt*: 20 €
Erwachsene (90 Min.): 20 €

 

*Ermäßigt gilt nur für Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Erkelenz sowie für Behinderte mit einem GdB von 60% und mehr. Eine Begleitperson einer/eines Behinderten mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „H“ oder „B“ erhält freien Eintritt.

Hinweis: Die 10er-Karte für Erwachsene wird auf Chipkarten gebucht. Für die Karte ist ein Pfand von 3,00 € zu zahlen, das bei Rückgabe erstattet wird. Bei den 10er-Karten für „Schüler & Studenten“ und „Kinder & Jugendliche“ kann zwischen Chipkarte oder 10 Einzelkarten gewählt werden.

 

Eintrittspreise

Erwachsene: 3,50 €
Schüler & Studenten: 1,50 €
Kinder & Jugendliche: 1,50 €
Erwachsene ermäßigt*: 2,50 €
Erwachsene (90 Min.): 2,50 €
Kinder bis zum Schuleintrittsalter haben freien Eintritt 

 

10er-Karten

Erwachsene: 30 €
Schüler & Studenten: 12 €
Kinder & Jugendliche: 12 €
Erwachsene ermäßigt*: 20 €
Erwachsene (90 Min.): 20 €

*Ermäßigt gilt nur für Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Erkelenz sowie für Behinderte mit einem GdB von 60% und mehr. Eine Begleitperson einer/eines Behinderten mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „H“ oder „B“ erhält freien Eintritt.

Hinweis: Die 10er-Karte für Erwachsene wird auf Chipkarten gebucht. Für die Karte ist ein Pfand von 3,00 € zu zahlen, das bei Rückgabe erstattet wird. Bei den 10er-Karten für „Schüler & Studenten“ und „Kinder & Jugendliche“ kann zwischen Chipkarte oder 10 Einzelkarten gewählt werden.

ERKA Bad

Krefelder Straße 1 b
41812 Erkelenz
0 24 31 – 94 28 45
info@erkelenz.de

IMPRESSUM
DATENSCHUTZHINWEIS
COOKIE-RICHTLINIE (EU)

Öffnungszeiten

Montag: 10.00 – 21.00 
Dienstag: 6.00 – 21.00 
Mitwoch: 6.30 – 21.00 
Donnerstag: 6.00 – 21.00 
Freitag: 6.30 – 21.00 
Samstag: 8.00 – 21.00 
Sonntag: 9.00 – 21.00 

Freibadbetrieb

Mai – September
Täglich: 10.00 – 20.00

 

Belegungsplan

Hier können Sie den Belegungsplan
durch Schulen und Vereine einsehen.

ERKA Bad

Krefelder Straße 1 b
41812 Erkelenz
0 24 31 – 94 28 45
info@erkelenz.de

Öffnungszeiten

Montag: 10.00 – 21.00 Uhr
Dienstag:   6.00 – 21.00 Uhr
Mitwoch:   6.30 – 21.00 Uhr
Donnerstag:   6.00 – 21.00 Uhr
Freitag:   6.30 – 21.00 Uhr
Samstag:    8.00 – 21.00 Uhr
Sonntag:    9.00 – 21.00 Uhr

Freibadbetrieb

Mai – September
Täglich 10.00 – 20.00 Uhr